Europaschutzgebiet Niedere Tauern

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Hinweistafeln auf dem Hauser Kaibling

Das Europaschutzgebiet Niedere Tauern ist das Europaschutzgebiet Nr. 38.

Allgemeines

Es umfasst die Gebiete folgender Gemeinden:

Aigen im Ennstal, Bretstein, Donnersbach, Donnersbachwald, Gaal, Gaishorn, Gössenberg, Großsölk, Haus, Hohentauern, Kalwang, Kleinsölk, Krakaudorf, Krakauhintermühlen, Lassing, Mautern, Michaelerberg, Oberkurzheim, Oberwölz-Umgebung, Öblarn, Oppenberg, Pichl-Preunegg, Pöls, Pruggern, Pusterwald, Rohrmoos-Untertal, Rottenmann, St. Johann am Tauern, Sankt Marein bei Knittelfeld, St. Nikolai im Sölktal, Sankt Oswald-Möderbrugg, Sankt Peter am Kammersberg, Schöder, Schönberg-Lachtal, Seckau, Treglwang, Trieben, Wald am Schoberpass, Winklern bei Oberwölz;

Schutzzweck

Das Gebiet dient dem Schutz von Schutzgütern nach der Vogelschutz-Richtlinie und bezweckt:
1. die Erhaltung und Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und einer ausreichenden Flächengröße der Lebensräume für die im Anhang-I-Vogelarten;
2. die Bewahrung und Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustands für die Anhang-I-Vogelarten;
3. die Erhaltung der Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in den Wanderungsgebieten für die Zugvögel.

Maßnahmen

Die Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch die Erhaltung und Entwicklung von
a) zur Brut für Spechte, Kleineulen und andere Höhlenbrüter geeigneten Alt- und Totholzanteilen;
b) standortypischer Ufervegetation entlang der Fließgewässer und natürlicher Stillgewässer;
c) Moorstandorten und anderen Feuchtflächen;
d) Wiesen- und Weideflächen.

Die Ziele sind vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes zu erreichen.

Verbote

Im Europaschutzgebiet sind nachstehende Handlungen verboten:
1. im Großen und Kleinen Lachtal zum Schutz des Mornellregenpfeifers im unmittelbaren Brut- und Jungenaufzuchtsbereichim Zeitraum vom 10. Mai bis 10. September
a) jede ungebührliche Lärmentwicklung;
b) Hunde frei laufen zu lassen, ausgenommen zur Jagdausübung oder des Einsatzes von Diensthunden der Exekutive, des Militärs und von Rettungshunden;
2. im Bereich von verorteten Steinadlerhorsten
a) das Klettern im Umkreis von 300 m;
b) das Hängegleiten, Paragleiten und der Einsatz sonstiger Fluggeräte im Umkreis von 500 m.

Regelmäßig vorkommende Zugvögel

Graureiher, Baumfalke, Ringeltaube, Feldlerche, Rauchschwalbe, Mehlschwalbe, Wasserpieper und Gebirgsstelze.

Quelle