Bürgerschaft Schladming

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Die Bürgerschaft Schladming ist ein Verein in Schladming.

Geschichte

Der Bestand des Vereines "Bürgerschaft Schladming" ist gleichsam ein Meilenstein in der jahrhundertealten kommunalpolitischen Entwicklung der Stadtgemeinde Schladming. Am Beginn dieser Entwicklung waren es die bürgerlichen Stadt- bzw. Marktrichter, die der Gemeinde vorstanden, seit 1849 ist den Bürgermeistern dieses Amt anvertraut.

In 29 Paragraphen erläutern die am 16. Juni 1888 von den Schladminger Bürgern Fritz Tritscher, Josef Miller, Kaspar Tutter, Blasius Kraiter, Cajetan Artweger, Josef Niederauer und Johann Angerer unterzeichneten Statuten Zweck und Aufgaben des Vereins.

Aus den Paragraphen 1 - 6 kann man bereits wesentliche Einzelheiten über die Sinngebung dieses Vereines entnehmen:

§ 1 Name und Sitz des Vereines. Der Verein besteht aus den Bürgern des Marktes Schladming, nennt sich Bürgerschaft in Schladming und hat seinen Sitz im Markte Schladming.

§ 2 Zweck. Zweck des Vereines ist die Förderung des Gemeinsinnes unter der Bürgerschaft, Festigung ihrer Solidarität, Wahrung der gemeinschaftlichen Interessen, und eine geregelte Vermögensgebarung.

§ 3 Mittel. Die Bürgerschaft in Schladming besitzt gegenwärtig das sogenannte Bürgervermögen bestehend in:
a) Realitäten in den Katastralgemeinden Schladming, Unterthal, Leiten und Klaus, vorkommend im Grundbuche des k. k. Bezirksgerichtes Schladming sub Einlagezahlen 22, 46, 48 und 77;
b) Grundbücherlich versicherte Privatschuldscheine über ein Guthaben in der Summa von 5.000 Gulden.

§ 4 Die Mitglieder haben alljährlich am 1. Oktober einen Vereinsbetrag von je 3 Gulden 15 Kreuzer an die Bürgerschaftskassa zu zahlen und ist außerdem bei jedem Besitzwechsel, betreffend die im nächsten Paragraph benannten bürgerlichen Häuser respektive deren Bauflächen ein bestimmter Betrag, per 10 Gulden 50 Kreuzer als Eintrittsabgabe eben dahin vom Erwerber sogleich zu entrichten,

§ 5 Mitglieder, deren Rechte und Pflichten.
Mitglieder der Bürgerschaft Schladming können nur die jeweiligen Eigentümer der 76 bürgerlichen Häuser, Conscriptions-Nummer 3, 4, 5, 6, 9, 10,11, 12, 13, 14, 15, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 48, 49, 50, 68, 69, 70, 72, 73, 74, 76, 77, 78, 79, 80, 83, 85, 86, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 89, 100, 101, 102, 104, 105, 106, 111, 112, 118, 119, 122, 144, respektive deren Bauflächen im Markte Schladming sein.

§ 6 Jedes Mitglied hat gleichen Anspruch am sogenannten Bürgervermögen (§ 3) je zum 76. Anteile und ist je ein Antheil mit dem Eigentümer eines dervorstehen den Häuser respektive Bauflächen verbunden.

Die wechselhafte Geschichte des Vereins "Bürgerschaft Schladming" würde auf Grund des vorhandenen reichen Archivmaterials allein schon die Herausgabe einer Festschrift ermöglichen,doch hat man davon Abstand genommen, da man der Meinung war, dass die Druckkosten in keinem Verhältnis zu den Absatzmöglichkeiten der Festschrift stünden.

Wie es zur Gründung des Vereins "Marktbürgerschaft: Schladming"" kam

Durch die Neuordnung in der Verwaltung Schladmings seit dem Jahre 1849 ergaben sich im Laufe der Zeit manche Schwierigkeiten zwischen der Marktbürgerschaft und der Marktgemeinde, die nach langwierigen Verhandlungen schließlich zu einer endgültigen Abgrenzung der verschiedenen Kompetenzen innerhalb der Gemeindeverwaltung und Bürgerschaft führten.

Im Archiv der Marktbürgerschaft Schladming liegt die Abschrift eines Protokolles vom 8. Mai 1895 auf, die einen wichtigen Hinweis gibt, in welchem Zusammenhang es zur Gründung des Vereins gekommen ist.

Auf Grund eines Erlasses des Steiermärkischen Landes-Ausschusses vom 28. April 1895 ZI. 5822 "in Angelegenheit der Erhebungen über die rechtliche Natur des sogenannten Bügerschafts-Vermögens in Schladming und die hinsichtlich desselben bestehenden Nutzungsrechte" wurde der damalige Obmann der Bürgerschaft Schladming, Fritz Tritscher, einvernommen und gab unter anderem auch über die Gründung des Vereins folgendes zu Protokoll:

"Es mag vorgekommen sein, so wie es cirka 1860 noch der Fall war, dass der von der Bürgerschaft als Verwaltungs-Organ bestellte Repräsentant zugleich Gemeinde-Vorsteher war. Dies hat jedoch keine Vermengung der bürgerschaftlichen mit den Gemeindeangelegenheiten zur Folge gehabt, sondern war die Verwaltung auch unter solchen Verhältnissen eine streng getrennte, wie es hinsichtlich der Zeit seit 1858 durch die vorgewiesenen Rechnungsbücher dargethan ist.

Bis in das Jahr 1888 dauerte dies Verhältnis unverändert fort, ohne dass die Bürgerschaft sich auf Grund von Satzungen organisiert hätte. Im Jahre 1888 ging die Bürgerschaft behufs definitiver Klarstellung der Sach- und Rechtslage daran, sich als Verein zu organisieren.

Was die Entstehung des Bürgerschaftsvermögens betrifft, so vermag ich anzugeben, dass dasselbe durch Bürgerverleihungs-Taxen, weiters die von den Bürgern alljährlich eingezahlten Bürgerstifte, die Einnahmen aus den der Bürgerschaft als solcher mittelst Privilegiums verliehenen Märkten (Standgelder) und aus den Gebühren für die Benützung der auf bürgerschaftlichem Grunde errichteten Holzlände entstanden, beziehungsweise vermehrt worden ist.

Dermalen besteht das Vermögen der Bürgerschaft aus folgenden Zweigen:
I. Die Realität EZ. 22, Grundbuch Schladming, welche umfasst: das Rathaus, das Armenhaus, den Grubeggwald, die Holzlände, Wege und Ortsräume im Markte Schladming.
II. EZ. 46, Kat. Gemeinde Klaus, bestehend aus der Leitenwaldung und Äckern.
III. EZ. 52, Kat. Gemeinde Klaus, gebildet aus dem sogenannten Lacknergute (behauste Realität) mit Ackerland, Wald, Wiesen und Weiden.
IV. EZ. 77 Kat. Gemeinde Unterthal, bestehend aus dem Kaiblingwalde.
V. EZ. 58 Kat. Gemeinde Leiten, Torfstich.
VI. EZ. 107 Kat. Gemeinde Rohrmoos, bestehend aus einer Alpe.
ViI. EZ. 245 Kat. Gemeinde Schladming, bestehend aus Äckern.
VIII. Das Fischrecht im vereinigten Thalbache bis zur Einmündung in die Enns und zwar im Gebiete der Gemeinde Schladming.
IX. Das Fischrecht in dem die Realität VI befließenden Wasserlaufe nach Maßgabe der Uferstellen.
X. Die auf Ortsraum errichtete, jedoch eine eigene Parzellennummer tragende Schießstätte, welche ebenso, wie die Schießhütte, Zeughütte und Badehütte grundbücherliche Bestandtheile derRealität sub 1 sind.
XI. Die Marktgerechtsame zusammen auf 3 Vieh- und Krämermärkte.
XII. Kapitalforderungen.

Vergleich zwischen Bürgerschaft und Marktgemeinde

Ein weiterer Schritt in der rechtlichen Abgrenzung der Kompetenzen der Marktgemeinde und der Marktbürgerschaft war nach jahrelangen Verhandlungen der Abschluss eines Vergleiches zwischen Gemeinde und Bürgerschaft auf einer hier auszugsweise wiedergegebenen Vertragsbasis vom 9. Juni 1900. "Behufs Erzielung eines Ausgleiches und der Beilegung sämmtlicher Differenzen zwischen der Bürgerschaft Schladming einerseits und der Gemeinde Schladming und den sogenannten Keuschlern andererseits ist die Bürgerschaft Schladming, jedoch nur unter Verwahrung gegen jedwede Präjudic, falls eine gütliche Beilegung nicht möglich wäre, sowie ferner unter der ausdrücklichen Bedingung, dass alles übrige Vermögen freies unbelastetes Eigentum der Bürgerschaft Schladming verbleibe, bereit folgende Vermögensobjektean die Gemeinde Schladming unter den gegebenen Bedingungen abzutreten:
1. Das Rathaus Nr. 16 in Schladming sammt An- und Zugehör mit dem Vorbehalt des unentgeltlichen Benützungsrechtes der Gemeindekanzlei als Versammlungslokal für Vollversammlungen und Ausschusssitzungen der Bürgerschaft.
2. Das sogenannte Armenhaus mit An- und Zugehör und insbesondere den Gärten, welche die jeweiligen Insassen des Armenhauses bisher widerspruchslos benützt haben.
3. Die öffentlichen Plätze, Straßen und Wege mit den darauf ruhenden Pflichten und Rechten mit Ausnahme jener Parzellen und Parzellenanteile,welche die Bürgerschaft Schladming bereits verkauft hat, deren grundbücherliche Abtretung aber bisher noch nicht erfolgt ist; die bezüglichen Kaufschillinge gehörender Bürgerschaft.
4. Das Fischwasser im Talbache der Gemeinde Schladming.
5. Die Bürgerschaft Schladming räumt den Bodenstreubezug im Grubegg nach Aufhebung des Bannes und unter Wahrung der für den Bodenstreubezug jeweils bestehenden gesetzlichen Bestimmungen den Besitzern jener Häuser ein, welche vor der Bannlegung des Grubegg in Schladming bestanden haben.
6. Die Bürgerschaft Schladming gewährt den Brennholzbezug denjenigen nicht bürgerschaftsberechtigten Realitäten,die einen solchen 40 Jahre vom Jahre 1900 an zurückgerechnet nachweisen können, und zwar im Umfange eines 1/8. Anteiles eines Vollbürgers, jedoch nur in jenen Jahren in denen unter den Bürgern Brennholz zur Verteilung gelangt, aus denjenigen Parzellen, welche heute.den sogenannten Grubegg- und Schladminger Leitenwald bilden, sohin mit ausdrücklichen Ausschluss des sogenannten Lacknerwaldes.
Die Bürgerschaft ist weiters bereit, an die Gemeinde Schladming abzutreten:
7. Den Gemeindejagd-Pachtzins.
8. Die öffentliche Brückenwaage mit Übernahme der darauf noch aushaftenden restlichen Schuld.
9. Die Marktprivilegien, sowie die Einhebung der Marktgelder und Standgebühren.
Die Bürgerschaft verpflichtet sich ferner:
10. Zur immerwährenden, unentgeltlichen Beistellung des notwendigen Bauholzes für das Armenhaus und für die Uferschutzbauten hinsichtlich jener Uferstrecken, welche beiden Gründen erforderlich sind, die bisher im Eigentume der Bürgerschaft gestanden sind, nach Maßgabe dieses Übereinkommens aber an die Gemeinde Schladming abgetreten werden sollen. Die Bürgerschaft Schladming verpflichtet sich übrigens nur, das erforderliche Bauholz durch blosse·Auszeigung am Stamme der Gemeinde Schladming insoweit zur unentgeltlichen Verfügung zu stellen, als eben hiezu verwendbares und schlagbares Holz in den oberwähnten Grubegg und Leitenwäldern vorhanden ist; die Schlägerung und Bringung des Holzes obliegt der Gerneinde Schladming auf ihre Kosten. Bezüglich der Lackner-·undStiererbrücke erklärt sich die Bürgerschaft Schladming bereit, zur Leistung und Beistellung, wozu sie aus privatrechtlichem Titel bisher verpflichtet war; da aber die Rechtsverhältnisse bezüglich dieser beiden Brücken·unter der Beitragsverpflichtung nicht klargestellt sind, erscheint die amtswegige·Feststellung aller einschlägigen Fragen im höchsten Grade zweckdienlich.
11. Die Bürgerschaft Schladming bewilligt die unentgeltliche Abtretung aller Wasserquellen in Grubegg, dann des nötigen Platzes daselbst für den Bau, Errichtung und Durchführung einer öffentlichen Wasserleitung nebst der unentgeltlichen Durchleitung derselben durch das Grubegg, insoferne durch Alles dieses nicht bestehende privatrechtliche Ansprüche dritter Personen berührt werden.
12. Die Kosten der Errichtung des Vertrages und dessen grundbücherlichen Durchführung trägt die Bürgerschaft Schladming, sämmtliche übrigen Kosten und insbesondere die Immobilargebühren trägt die Gemeinde Schladming.
Die unter 1, 2 und 3 angeführten Objekte hat die Gemeinde Schladming mit sämmtlichen darauf haftenden Rechten und Verbindlichkeiten, so insbesondere den allfälligen Servituten, Reallasten, Benützungsrechten dritter Personen usw. zu übernehmen; allfällige Pfandrechte für Geldforderungen hat die Bürgerschaft Schladming auf ihre Kosten zur Löschung zu bringen."

Aus Sitzungsprotokollen der Marktbürgerschaft

Im Archiv der Marktbürgerschaft Schladming befindet sich auch das Fragment eines Sitzungsprotokolles aus dem 17. Jahrhundert, das uns Einblicke in die Vielfalt der zu verhandelnden Vorfälle gibt.

So wurde in der Sitzung am 16. April 1646 festgestellt, dass das Brotgewicht bei einigen Bäckern in Schladming nicht den Vorschriften entspreche, weshalb die betreffenden Bäcker vom Marktrichter bestraft wurden. Sehr genau hat man es auch mit der Aufnahme fremder Personen in Schladming genommen, man könnte fast sagen, dass es schon eine Meldepflicht gab, denn das Ratsprotokoll vom 15. März 1649 berichtet, dass den Bürgern und Keuschlern verboten ist, "ohne Vorwissen des Gerichts kheine Herberger aufzunehmen".

Vom 29. November 1649 wird berichtet, "Sirnon Ferchtler ein unansessiger Bürger alhier hat sich unterstanden Wein auszuschenken. Ist ihm abgeschafft biß er sich ankhauft oder 32 Gulden aufs Rathaus legt." Aus dieser Eintragung geht deutlich hervor, wie sehr man darauf bedacht war das Recht der Ausschank streng zu wahren und jeden Missbrauch zu unterbinden.

In der gleichen Sitzung hat man auch die Schladminger Fleischhauer bestraft, weil sie selbständig den Verkaufspreis erhöht haben. Einige Bäcker waren im Jahre 1650 wegen Preisdifferenzen wiederum straffällig geworden und mussten deshalb sogar in den Arrest "bis sie zalt haben". Am 16. Juni 1650 "ist der Pernhart Kullmayr umb weillen er sich gegen den Herrn Richter ungebirlich verhalten in Arrest gesetzt und mit 5 Männern abbitten missen". Wenn hier von fünf Männern die Rede ist, mit denen Bernhard Kullmayr Abbitte leisten musste, dann ist dies so zu verstehen, dass es damals schon – ähnlich wie heute - Bewährungshelfer gab. Anlässlich der Sitzung am 11. Juli 1651 ist den "Ratsverwandten" (heute würden wir Gemeinderäte sagen) das "Sitzgeld" für 1648 bis 1650 ausbezahlt worden. Man hat also den Ratsmitgliedern für die Teilnahme an den Sitzungen eine finanzielle Entschädigung geleistet.

Am 30. Oktober 1654 hat man wiederum eine Bestrafung wegen unbefugten Weinhandels aussprechen müssen. Diesmal war es Christian Pocher im "alten Markt", also aus dem Bereich Berggasse - Zielgelände des Zielstadions Planai. Auch mit dem Fischrecht hat man es seinerzeit sehr genau genommen. So berichtet das Sitzungsprotokoll vom 19. August 1624: "Es ist nach dem Herrn Schuellmaister geschickht worden, weillen er noch bis dato khain Burger ist, soll er sich des fischens enthalten, oder man wirt ihm die Vischwöckhnemen und noch darzue abstraffen."

Es scheint, dass man sich bei der oben erwähnten Sitzung im allgemeinen mit unbefugtem Fischen befasste, denn im weiteren Verlauf des Protokolles heißt es: "dem Michael Stamayr und Hansen Prugger ist das fischen bey Leib- und Guettsstraff verbotten worden, auch anderen Persohnen wirts auferlegt."

Wiederum hat man es am 29. Februar 1644 in einer Sitzung mit unbefugtem Handel zu tun gehabt: "Der Wolf Pichler understehet sich mit Leinwant zu handeln und Prantwein auszugöben. Ist ihm abgeschafft oder soll Burger werden."

Dass nicht immer das beste Einvernehmen in der Ratsstube herrschte erfahren wir aus einer Eintragung im Sitzungsprotokoll vom 20. Mai 1658. Scheinbar hat man ohne Wissen des Marktrichters und aller Ratsbürger stillschweigend Zusammenkünfte gehabt, weshalb man dann mit aller Strenge vorgegangen ist: "Es ist denen Burgern, so ohne Richter und Rath haimblich zusambenkunft gehalten ernstlich verbotten und der Rädlfierer distwegen mit 2 Männern abbitten mueß."

Man könnte hier noch manche Details aus dem Verhandlungsprotokoll der Schladminger Ratssitzungen aus dem 17. Jahrhundert anführen. Es sind Begebenheiten, über die wir heute vielleicht lächeln mögen. Wir müssen aber auch feststellen, dass schon lange vor 1849 eine strenge Ordnung im Kommunalbereich bestanden hat.

Die "Bürgerschaft Schladming" hat aber auch nach der Amtsübernahme durch Bürgermeister und Gemeinderäte viel Öffentlichkeitsarbeit geleistet. Es würde den Rahmen des vorliegenden historischen Überblicks über die Entwicklung des Vereines sprengen, wollte man über all das berichten, was durch die Initiative der Bürgerschaft bis in die Gegenwart geleistet wurde und an weichen zukunftsweisenden Projekten man sich maßgeblich beteiligte. Davon zu sprechen bleibt dem Obmann der Bürgerschaft Schladming im Jahr 1988, Helmuth Wieser, anlässlich der Festversammlung am 1. Oktober 1988 vorbehalten. Dennoch soll hier einiges in Erinnerung gebracht werden als Beispiel, wie sehr die Bürgerschaft an der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt mitgewirkt hat.

Bürgerschafts-Sparkasse

Hauptartikel: Sparkasse Schladming-Gröbming

Die Gründung der "Bürgerschafts-Sparkasse" - nunmehr unter dem Titel Sparkasse Schladming-Gröbming bekannt, zählt zu den besonderen Leistungen des Vereines, der diesen Beschluss am 17. Februar 1889 fasste. Der Verein ließ zu Gunsten der zu errichtenden Sparkasse seinen Grund- und Waldbesitz mit 7.000 Gulden belasten und nahm darüber hinaus noch 6.000 Gulden bei der Sparkasse Liezen auf, um den vorgeschriebenen Garantiefond sicherstellen zu können. Außerdem legte die Bürgerschaft mit der Marktgemeinde vertraglich fest, dass in einem Raum des Rathauses (jetzt Loden Steiner) die Sparkasse eingerichtet und ihren ständigen Sitz haben kann. Im Vertragsentwurf zum Vergleich zwischen Bürgerschaft und Marktgemeinde vom 9. Juni 1900 wird von der Bürgerschaft in diesem Zusammenhang ausdrücklich festgehalten:

"Diese Sparkasse ist zwar von der Bürgerschaft Schladming seinerzeit gebildet worden, sie ist aber jedenfalls ein gemeinnütziges Unternehmen, welches allen Bewohnern Schladmings, ohne Rücksicht darauf, ob sie Bürger oder Keuschler sind, in gleicher Weise nutzbringend ist, da sie ihre Tätigkeit naturgemäß nicht auf die "Bürger" beschränkt, sondern in den Kreis ihrer Gebarung die ganze Umgebung von Schladming zieht. Im Falle aber seinerzeit einmal eine in ihrer Mehrheit der Bürgerschaft missgünstig gesinnte Gemeindevertretung in Schladming ans Ruder käme, dann besteht die Gefahr, dass der Sparkassa, eben weil sie eine Bürgerschaftskasse, oder doch wenigstens von der Bürgerschaft Schladming gegründet worden ist, erhebliche Schwierigkeiten bereitet werden, ihr das Lokal im Rathaus entweder gekündigt, oder doch zu einem so hohen Preis berechnet wird, dass die Sparkasse freiwillig ihre altangestammten, liebgewonnenen Räume zu verlassen sich bemüssigt sieht.

Dieser Möglichkeit soll nun in der Weise vorgebeugt werden, dass der Sparkasse Schladming das grundbücherliche Recht eingeräumt werde, für Voraussetzungen der Gemeinde bekannt:
1. Die Gemeinde Ramsau hat den Verbindungsweg Ramsau bis zum Brandriedel als Fahrweg herzustellen.
2. Abschätzung des Holzes nach der Trassierung.
3. Dass durch die Straßenanlage der Wald durch sichere Verbauung geschützt wird.
4. Beihilfe zum Uferschutzbau längs der Enns.
5. Beihilfe zur Lacknerbrücke und Weg zum Markt.
6. Ablösung der nötigen Grundteile von der Lacknerbrücke bis zum Bahnhof zur Erweiterung der Straße, sowie nötige Beihilfe zur Instandsetzung dieses Weges.
7. Ist vor Abhandlung und Beginn des Baues ein bestimmtes Projekt vorzulegen.

Nach Einhaltung und vertragsmäßiger Versicherung dieser Bedingungen erklärt sich die Vollversammlung mit der Abtretung sämtlicher zur Anlage benötigten Gründe für einverstanden."

Im Jahre 1905 wandte sich die Gemeinde Ramsau abermals an die Bürgerschaft Schladming mit dem neuesten Bericht über die Trassierung der projektierten Straße. Hierzu steht im Bürgerschaftsprotokoll:

"Wird beschlossen, die Gemeinde Ramsau um Vorlage des betreffenden Projektes zu ersuchen mit der Bemerkung,dass die Bürgerschaft immerwährende Zeiten ihr Amtslokal im Rathausgebäude haben zu dürfen."

15 Jahre nach der Gründung der Sparkasse war die Bürgerschaft ihrer Sorge um einen sicheren Verbleib der Kasse im Rathaus enthoben, denn es bot sich im Jahre 1901 der Verkauf der Gastwirtschaft und des Brauhauses von Conrad Keller an, zwei Häuser, die wir heute als Gasthaus Brunner und Sparkassengebäude kennen. Die Bürgerschaft erwarb laut Kaufvertrag vom 6. November 1901 die beiden Häuser, wobei der heutige Gasthof Brunner später an den Zuckerbäcker Stefan Linder weiterverkauft wurde und das anschließende Gebäude nach notwendigem Umbau von der "Bürgerschaftssparkasse Schladming" übernommen wurde.

Einen maßgeblichen Anteil am Bau der Ramsauer Straße von Schladming nach Ramsau hat auch die Bürgerschaft Schladming, denn bekanntlich führt die Straße weitgehend über Bürgerschaftsbesitz. Schon im Jahre 1902 wandte sich die Gemeinde Ramsau an die Bürgerschaft Schladming mit der Anfrage, unter welchen Bedingungen die Trassierung einer Fahrstraße auf die Ramsau möglich wäre. In der Vollversammlung vom 9. November 1902 gab man folgende Erklärung ab: ... schwerlich zustimmen wird, da die Schladminger Leiten dadurch derart devastiert wird, dass selbe hernach gar nimmer als Vermögens objekt für die Bürgerschaft angesehen werden kann. Es dauerte aber noch weitere fünf Jahre, bis schließlich am 10. Juli 1910 die Eröffnungsfeier der Ramsauer Straße stattfinden konnte.

Blättert man in den Protokollbüchern der Bürgerschaft Schladming, findet man immer wieder Beschlüsse aus der Jahrhundertwende und unmittelbar danach, die auch für die Entwicklung Schladmings in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht speziell in der damaligen Zeit von Bedeutung waren. So erhielt die Freiwillige Feuerwehr Baugrund und Holz für die Errichtung des im Jahre 1903 fertiggestellten Gerätedepots, der "Verschönerungsverein" erhielt im Jahre 1905 das Holz für die Erbauung des Walchersteges.

Im Jahre 1907 wird in einer Ausschusssitzung der Bürgerschaft Schladming beschlossen "auf der oberen Lend" einen Teich für Wintersport und Schiffahrt anzulegen. Dieser Teich später "Russenteich" genannt, wurde erst in späteren Jahren angelegt und wird sicher noch so manchen SchIadminger in guter Erinnerung sein. Und wenn im Jahre 1912 anlässlich einer finanziellen Zuwendung für den Wintersportverein Schladming im Protokollbuch bemerkt wird: "In Anbetracht, dass durch die Bestrebungen des hiesigen Schiklubs der Fremdenverkehr in unserem Ort eine bedeutende Förderung erfährt, erkennt man den Weitblick der seit altersher und auch in der Gegenwart in den Reihen der Schladminger Bürgerschaft herrscht.

100 Jahre Bürgerschaft Schladming 1988

Die Ausschussmitglieder des Vereines "Bürgerschaft Schladming" im Jubiläumsjahr waren Helmut Gerhardter, Beirat; Peter Brunner, Beirat; Fritz Warter, Beirat; Albert Tritscher, Obmann-Stellvertreter; Adolf Erlbacher, Waldmeister; Maria Schaber, Kassier; Herwig Kraiter, Beirat; Helmuth Wieser, Obmann; Wilfried Lichtenegger, Schriftführer und Finanzreferent; Gerwald Kaserer, Rechnungsprüfer.

Repräsentanten der Marktbürgerschaft von 1849 bis 180

Die Obmänner des Vereines "Marktbürgerschaft Schladming"

Quelle